Entlastungsbetrag §45b SGB XI
Unser Pflegedienst erbringt Leistungen im Bereich der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, sowie im Auftrag der Sozialleistungskostenträger.
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5, die in ihrer Häuslichkeit versorgt werden zu und soll Menschen, die als Pflegepersonen Verantwortung übernehmen und im Pflegealltag oftmals großen Belastungen ausgesetzt sind, Möglichkeiten zur Entlastung geben.
Darstellung des Leistungsangebotes für den Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
- Frühjahrsputz (Grundputz der Wohnung)
- Fenster putzen
- Einkaufsservice (ohne Begleitung)
- Wäscheservice (Waschen, Bügeln)
- Mittags- und Kaffeeservice in unseren Gemeinschaftsräumen unserer vorhandenen Wohnobjekten / Unter dem Motto „Gemeinsam statt Einsam“
- Medikamentenservice (besorgen von Rezepten etc.)
- Hauswirtschaftliche Verrichtungen / Betreuungsservice – Besuchsdienst in ihrer Häuslichkeit / Endlich nicht mehr 24-h allein zu Haus!
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige – Benötigen Sie selber mal ein freies Wochenende?
Wir unterstützen Sie dabei!
Für die soziale Beratung der aufgeführten Leistungsangebote stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Es muss nicht sein, dass Sie für private Entlastungsleistungen privat zahlen müssen.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Wir beraten Sie gern.